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   VG Schwerin, 29.06.2012 - 7 B 280/12   

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https://dejure.org/2012,17220
VG Schwerin, 29.06.2012 - 7 B 280/12 (https://dejure.org/2012,17220)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.06.2012 - 7 B 280/12 (https://dejure.org/2012,17220)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 7 B 280/12 (https://dejure.org/2012,17220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wasserrecht: Sofort vollziehbare Duldungsverfügung zur Durchleitung von Abwasser

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 93 WHG, § 92 S 2 WHG
    Wasserrecht: Sofort vollziehbare Duldungsverfügung zur Durchleitung von Abwasser

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus VG Schwerin, 29.06.2012 - 7 B 280/12
    Bei einer Stattgabe träte die aufschiebende Wirkung mit der die erste gerichtliche Instanz überdauernden zeitlichen Wirkung gemäß § 80b Abs. 1 VwGO ein, wobei ihr Träger durchweg der sie nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich auslösende statthafte Rechtsbehelf, hier also der Widerspruch, wäre (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19.85 -, amtliche Entscheidungssammlung BVerwGE 78, S. 192 [208 ff.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05

    Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der

    Auszug aus VG Schwerin, 29.06.2012 - 7 B 280/12
    Denn hierfür genügt es zunächst, dass das Vorhaben gemessen an den wasserwirtschaftlichen Zwecken des § 93 WHG vernünftig und sinnvoll ist (vgl. Durinke, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2011, S. 239 [240 m. w. Nachw.]; zu § 128 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - LWG - s. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen - OVG N-W - vom 9. November 2006 - 20 A 2136/05 -, juris Rdnr. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 20 A 157/04

    Zwangsdurchleitungsrecht

    Auszug aus VG Schwerin, 29.06.2012 - 7 B 280/12
    Die Merkmale, dass das Vorhaben anders nicht ebenso zweckmäßig oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchgeführt werden kann, führen alternativ jeweils zur grundsätzlichen Rechtfertigung der Inanspruchnahme des betroffenen Rechts (vgl. den Beschluss des OVG N-W vom 21. Januar 2005 - 20 A 157/04 -, juris Rdnr. 10, zust. Durinke, a. a. O.; Weber, a. a. O., Rdnr. 30 m. w. Nachw.); von dieser ist auch im Streitfall auszugehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 2 L 118/13

    Duldungverfügung bezüglich einer Abwasserleitung

    Die Merkmale der Zweckmäßigkeit und des Mehraufwandes stehen in einem Alternativverhältnis, so dass die Befugnis der Behörde, den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zur Duldung zu verpflichten, eröffnet ist, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 21.01.2005 - 20 A 157/04 -, juris, RdNr. 10; VG Schwerin, Urt. v. 29.06.2012 - 7 B 280/12 -, juris, RdNr. 19, m.w.N.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl., § 92 RdNr. 12).
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